Abschlagszahlungen – neue Übergangsregelung

Die Anwendung der Neuregelung bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen wird noch hinausgeschoben. Durch Bestrebungen von diversen Verbänden konnte erreicht werden, dass die vom BFH ins Leben gerufene Gewinnrealisierung zum Bilanzstichtag 31.12.2015 noch nicht umgesetzt werden muss. Nach aktueller Mitteilung ist die Anwendung erst für Abschlagszahlungen vorgesehen, die bei Vertragsabschluss nach dem 30.06.2016 vereinbart worden sind. Nach neuer Rechtslage muss bereits der anteilige Gewinn besteuert werden, auch wenn die Abnahme/Fertigstellung am Bilanzstichtag noch nicht erfolgt ist.

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