
Umsatzsteuer: Verzicht auf Steuerbefreiung
Die Lieferung eines Grundstücks ist umsatzsteuerfrei gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die Steuerfreiheit jedoch verzichtet werden. Beim Verkauf eines Grundstücks muss der Verzicht im notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden. Der BFH hat nun über die Frage entschieden, wie lange der Verzicht möglich ist. Mit seinem Urteil vom 21.10.2015 wird bestimmt, dass der Verzicht ausschließlich im zugrundeliegenden notariellen Kaufvertrag erklärt werden kann. Ein späterer Verzicht ist unwirksam, selbst wenn dieser notariell beurkundet wird.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- SEPA Lastschriftverfahren
- Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter. ACHTUNG Stolperfallen drohen.
- Umsatzsteuer Nachschau oder Umsatzsteuersonderprüfung
- Arbeitszimmer absetzen
- 100% billiger als Software und Selbermachen!