Sachentnahmen – neue Pauschbeträge

Das BMF hat im Schreiben vom 17.12.2015 die neuen Sachentnahmewerte für 2016 veröffentlicht. Die vorgegebenen Pauschalen gelten für eine erwachsene Person und müssen nach Steuersätzen unterschiedlich angesetzt werden. Der Ansatz der tatsächlichen Werte kann jederzeit mit Einzelaufzeichnung vorgenommen werden.

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Quelle: b.b.h.

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