
Überlassung von Datenträgern an die Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat eine Beschreibung der Datenträger herausgegeben, die im Falle einer Prüfung auf Anforderung überlassen werden müssen. Damit werden den Unternehmen Strukturinformationen für die Datenträgerüberlassung zur Verfügung gestellt. Neben den Ansprüchen zum Format und zur Datenschnittstelle zeigt die Verwaltung auch auf, wie die Datenstrukturen beschaffen sein müssen, damit eine Verarbeitung erfolgen kann. Hinweise zur besonderen digitalen Schnittstelle für die Lohnsteueraußenprüfung DLS sind dem Schreiben des BMF ebenfalls zu entnehmen.
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