
Kein Verlustvortrag nach Mantelkauf
Der BFH hatte den Sachverhalt zur weiteren Klärung des Verlustabzugspotentials nach Verkauf der Kapitalgesellschaft dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt. Allerdings hält man dort die Richtervorlage für unzulässig. Es geht um die Frage, inwieweit bei Beteiligungswechsel ein bestehender Verlust weiter verrechenbar bleibt. Hierzu hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit eine verschärfende Regelung eingeführt, wonach z. B. bei mehr als 50 % Beteiligungswechsel das vorhandene Verlustpotential komplett entfällt.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
07195 – 139 78 77
Ähnliche Artikel:
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen als Steuerelement für unternehmerischen Erfolg.
- Vimcar und Finanzamt, Steuern sparen beim Autofahren
- Steuererklärung: Den Abgabetermin verpasst?
- ACHTUNG ABZOCKE der „DR Verwaltung AG“
- Elektroauto Steuervorteile und staatliche Förderung