Umweltbonus noch sicher

Bis Mitte des Jahres gibt es den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge mit 4.000 EUR sicher, eine Verlängerung ist möglich. Nicht damit zu verwechseln ist die Umweltprämie. Dabei müssen ältere Diesel-Fahrzeuge gegen „saubere“ Neue oder Gebrauchte Elektrofahrzeuge eingetauscht werden, damit die Prämie in Höhe von 4.000 EUR beansprucht werden kann. Die Umweltprämie kommt je zur Hälfte von den Automobilherstellern und von der BAFA. Für Unternehmer lohnt ein Blick in die Liste der für den Umweltbonus qualifizierten Fahrzeuge. Staatliche Förderungen für Limousinen, Kombis und leichte Nutzfahrzeuge können für den Austausch der vom Fahrverbot bedrohten Dieselfahrzeuge erlangt werden. Der zunächst bis Mitte 2019 befristete Umweltbonus wurde bislang nur zögerlich abgerufen, weshalb eine Verlängerung der Förderung sicher ist. Es gibt auch regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen, die mit dem Umweltbonus teilweise kombinierbar sind. Für Unternehmer sind noch andere Zuschüsse und steuerliche Begünstigungen für bestimmte Fahrzeuge denkbar. Auch die Entscheidung, ob Kauf oder Leasing für das Fahrzeug Vorteile bringt, sollte durch steuerliche Beratung geklärt werden. Die zum 01.01.2019 eingeführte reduzierte Besteuerung der Privatnutzung mit 50 Prozent des Bruttolistenpreises könnte ebenfalls die Entscheidung der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges begünstigen. Zwischenzeitlich wurde der Bonus bis 31.12.2020 verlängert.

Quelle: b.b.h.

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