
Steuerstundungen wegen Pandemie
Wegen der Corona-Krise gewährte Steuerstundungen sollen auch über den Jahreswechsel hinaus angeboten werden. Für die Umsetzung sind grundsätzlich die Länder zuständig: Stundung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Zwischen dem 19.03. und 30.09.2020 sind knapp 13 Milliarden Euro an fälliger Umsatzsteuer gestundet worden. Dazu kamen knapp sechs Milliarden bei anderen Steuerarten. Zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen liegen der Bundesregierung keine aktuellen Zahlen vor.
Quelle: b.b.h.
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