
Steuerentlastungsgesetz beschlossen
Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 veröffentlicht.
Zur Entlastung der Bevölkerung angesichts der Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sind folgende Maßnahmen geplant:
• Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 € auf 1.200 € rückwirkend zum 1.1.2022,
• Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € rückwirkend ab dem 1.1.2022 und
• Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1.1.2022 auf 38 Cent.
Quelle: b.b.h.
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