Nachweis: betriebliche Nutzung eines PKW


Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an BFH-Urteil v. 15.7.2020 – III R 62/19: BFH, Urteil v. 16.3.2022 – VIII R 24/19; veröffentlicht am 2.6.2022).

Quelle: b.b.h.

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