
Medizinische Analysen
Der BFH stellt in einem Nachfolgeurteil klar, dass medizinische Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik steuerfrei sein können. Das Bestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer Stetigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung.
Quelle: b.b.h.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Rechnungsanforderungen und alle Pflichtangaben für Selbstständige
- Dramatisch, doch so viel Geld geht flöten, wenn in der Buchhaltung Belege fehlen!
- Buchhaltung nur noch mit elektronischen Belegen? Ganz klar NEIN!
- Qualität statt Quantität! Die wenigsten wissen beim Arbeitszimmer absetzen…
- Wie Sie vermeiden, dass der Steuerberater, zum Teuerberater wird!