
Inventur zum 31.12.2025
Das Jahr neigt sich wieder dem Ende zu und somit beginnt die Inventurzeit. Bei der Inventur werden alle Bestände in einem Unternehmen erfasst. Zu einem Stichtag werden neben allen Gegenständen, die dem Unternehmen gehören, auch die Schulden, erfasst (nachrangig, da diese Werte in der Buchhaltung dokumentiert werden). Die Gegenstände bzw. Güter gelten als Vermögenswerte des Unternehmens und werden nach Art und Menge erfasst. Sie werden gezählt, gemessen oder gewogen.
Die Inventur wird in der Regel einmal jährlich am Ende des Geschäftsjahres, zumeist am 31. Dezember, durchgeführt und schriftlich festgehalten. Kaufleute und Unternehmen müssen jährlich eine Inventur durchführen, um den Warenbestand des Unternehmens zu dokumentieren. Betroffen sind alle Branchen und Betriebe, die jährlich eine Bilanz erstellen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Einzelhandel, eine Gastronomie, einen Handwerksbetrieb oder z.B. um ein Kosmetikunternehmen handelt. Die jährlich anstehende Inventur muss manuell / per Hand durchgeführt werden, da es nicht genügt, Listen oder Lagerkarteikarten für die Waren zu führen.
Quelle: b.b.h.
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