
Anrechnung der Gewerbesteuer
Das BMF hat ein Schreiben vom 17.04.2019 zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG veröffentlicht. Das Inhaltsverzeichnis des bisherigen Schreibens vom 03.11.2016 wurde neu gefasst. Weiterhin wird auf Besonderheiten bei mehrstöckigen Gesellschaften und dabei auch auf die Begrenzung des Ermäßigungsbetrages auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer eingegangen. Aufgezeigt wird dies im Schreiben anhand von Beispielen. Anzuwenden ist das Schreiben ab Veranlagungszeitraum 2020, auf Antrag des Steuerpflichtigen auch für Veranlagungszeiträume vor 2020.
Quelle: b.b.h.
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