
Nachweis: betriebliche Nutzung eines PKW
Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an BFH-Urteil v. 15.7.2020 – III R 62/19: BFH, Urteil v. 16.3.2022 – VIII R 24/19; veröffentlicht am 2.6.2022).
Quelle: b.b.h.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Qualität statt Quantität! Die wenigsten wissen beim Arbeitszimmer absetzen…
- Das Fahrtenbuch, kostenlose Vorlage, Software und warum das Finanzamt Excel ablehnt.
- Mindestlohngesetz und seine Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG
- Reisekosten steuerprüfungssicher dokumentieren
- Arbeitszimmer absetzen