
Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes
Wird im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden (FG Münster, Urteil v. 27.1.2022 – 1 K 1741/18 E; rechtskräftig).
Quelle: b.b.h.
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