
Pauschalentgelte für Sparmenüs
Die Aufteilung des Gesamtentgeltes für Sparmenüs und der Systemgastronomie zur Bestimmung der Anteile, die dem vollen und dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, kann nur nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise für die einzelnen Bestandteile erfolgen, wenn die Einzelbestandteile den Kunden auch separat mit Einzelverkaufspreisen angeboten werden. Der BFH hat hierzu entschieden, dass eine transparente Aufteilungsmethode anzuwenden ist, die nachvollziehbar ist. Der Kläger hatte die Aufteilung im Verhältnis der Wareneinsätze vorgenommen. Dies wurde vom Finanzgericht Niedersachsen abgelehnt. Wegen des Streits um die anzuwendende Aufteilungsmethode ist zurzeit ein Klageverfahren beim Finanzgericht München anhängig.
Quelle: b.b.h.
Sie haben Fragen, wie Sie für Ihr Unternehmen diese News optimal einsetzen können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.
E-Mail senden
Ähnliche Artikel:
- Die Legende von der Buchhaltung „vor Ort“ ist schon längst passé!
- Das Kombi-Spar-Paket für den reisefreudigen Unternehmer:
- Angst vorm “Schwarzen Mann?!”
- Qualität statt Quantität! Die wenigsten wissen beim Arbeitszimmer absetzen…
- Durch Verpflegungsmehraufwand kräftig Reisekosten sparen!