Anzuwendende BFH-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat beschlossen, bestimmte Entscheidungen des BFH im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Damit werden diese Entscheidungen zur Anwendung bestimmt. Zeitgleich werden auch die Finanzbehörden diese veröffentlichten Entscheidungen anwenden. Die einzelnen Urteile können im BMF-Schreiben vom 16.08.2019 ersehen werden. Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs abrufbar.

Quelle: b.b.h.

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