Vereine: Steuererklärung einreichen

Die Finanzämter fordern derzeit Vereine auf, Steuererklärungen einzureichen. Zumindest im Dreijahres-Rythmus wird die bestehende Steuerbefreiung und die Gemeinnützigkeit der Vereine überprüft. Der Anlage GEM 1 sind Unterlagen beizufügen, aus denen sich die Grenzwerte für Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht nachvollziehen lassen (35.000.- EUR Einnahmen in den wirtschaftlichen Betrieben). Zu beachten ist, dass umsatzsteuerlich bereits bei mehr als 17.500.- EUR Einnahmen im vorangegangenen Jahr die Verpflichtung eintritt, die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.

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Gabriele Schmid Quelle: b.b.h.