
Weitere Informationen zu MOSS
Bei der Abwicklung der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Dienstleistungen gibt es seitens der EU-Kommission weitere Informationen. Für jeden Mitgliedstaat kann eine Excel-Liste abgerufen werden, die Informationen zu Einzelheiten zur Abwicklung und Besteuerung enthält (z. B. zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen). Dazu werden Informationen zu anwendbaren Steuersätzen, Rechnungsstellungsanforderungen und steuerlichen Vorgaben weitergegeben. Kleinstunternehmer, die zum ersten Mal derartige Dienstleistungen in andere EU-Staaten anbieten, erhalten unterstützende Basisinformationen.
Quelle: b.b.h.
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